Diskussion zum Baugebiet „Am Tränkelberg“ wirft Fragen auf

Mit großem Überraschen nahm die Koalition die Pressemitteilung von Bündnis 90/Die Grünen in der Ausgabe der Reinheimer Nachrichten vom 17. März zur Kenntnis. Hier wurde berichtet, dass „die Stadt Reinheim bei der städtebaulichen Entwicklung ‚Am Tränkelberg’ auf die seit vielen Jahren bewährte Praxis verzichtet, die Entwicklung und Vermarktung der Baugebiete und Grundstücke in Eigenregie der Stadt vorzunehmen“. Dies ist schlichtweg falsch und kann in dieser Form nicht unkommentiert bleiben.
Bei dem Baugebiet „Am Tränkelberg“ handelt es sich um eine privat getragene innerstädtische Entwicklung, da das bereits im Besitz des Bauherrn befindliche Gebiet nicht mehr für die ursprüngliche Nutzung benötigt und hier nun so dringend benötigter Wohnraum geschaffen wird. „Dafür sollten wir dankbar sein, denn Wohnraum ist bekanntlich extrem knapp. Dankbar sollten wir auch sein, dass der Bauherr eine so intensive Zusammenarbeit mit der Stadt geführt hat und dadurch viele Anregungen umsetzt werden, zu denen der Bauherr nicht verpflichtet gewesen wäre“, erläutern die Fraktionsvorsitzenden von SPD und CDU Vera Schmidt und Daniel Rietenbach. Auch wenn das auf Seite der Grünen nicht gerne gehört wird, existieren gesetzliche Grundlagen, an die alle Beteiligten gebunden sind. Es ist das gute Recht des Bauherrn, dieses Projekt auf seinem Grund und Boden umzusetzen.

Die Stadtverordnetenversammlung hat hierzu nun den Bebauungsplan beschlossen, um entsprechendes Baurecht zu schaffen. Der Antrag von den Grünen auf Rücküberweisung in den Ausschuss wurde von der Koalition aus SPD und CDU, aber auch von anderen Fraktionen abgelehnt, da dies lediglich zu einer weiteren Verzögerung des Vorhabens geführt hätte. Reinheim braucht Wohnraum! „Uns ist unklar, warum besehende Bedenken nicht im zuständigen Ausschuss am 28. Februar vorgetragen wurden. Hier wäre der Raum dafür gewesen, dies wurde aber von Seiten der Grünen nicht genutzt“, erläutert Thomas Knöll.

Vorgaben, die über die gesetzlichen Grundlagen hinausgehen, können nur in den Kaufverträgen der Grundstücke gemacht werden. Dies wurde bereits mehrfach kommuniziert und auch von diversen Fachplanern in den Ausschüssen erläutert. Da die Stadt Reinheim in diesem Fall die Grundstücke nicht verkauft, kann sie auch keine weitergehenden Vorgaben machen.

Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Baugebietes Nordwest III ist dies im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich, da dieses Gebiet durch die Stadt Reinheim entwickelt und vermarktet wird. Hierzu wurde in der zurückliegenden Legislaturperiode ein entsprechender Maßnahmenkatalog durch die damalige Koalition zwischen SPD und Grünen vorgelegt und durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Dieser Maßnahmenkatalog ist in die Planungen für Nordwest III eingeflossen. Spannend bleibt, inwieweit man sich heute noch an den damaligen Beschluss gebunden fühlt. Dies wird sich im Abstimmungsverhalten in den nächsten Sitzungen sehen.

Man muss sich in diesem Zusammenhang allerdings die Frage gefallen lassen, warum man von Seite der Grünen immer wieder für über die gesetzlichen Grundlagen hinausgehende Maßnahmen plädiert. Diese Maßnahmen führen nämlich zu zusätzlichen Baukosten für zukünftige Bauherrn. Wie sollen sich junge Menschen aktuell, unter Berücksichtigung der explodierenden Baukosten, den Traum vom eigenen Heim noch erfüllen? Die Koalition aus SPD und CDU wird für Reinheim alles tun, um diese Träume nicht zu gefährden und der jungen Generation hier in Reinheim eine Zukunft zu geben - stets unter Berücksichtigung, der von der Stadtverordnetenversammlung bereits selbst beschlossenen umfangreichen Klimaschutzmaßnahmen